Die Leistungen aus dem
Versicherungsvertrag der Berufsunfähigkeitsversicherung werden
entweder zum vereinbarten Auszahlungstermin
(Erlebensfall) oder bei Tod (Todesfall) der
versicherten Person erbracht.
- Erlebensfall:
Damit die entsprechende
Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung
an den Versicherungsnehmer ausbezahlt
werden kann muß der Original-Versicherungsschein
eingereicht werden und eine Bankverbindung
angegeben werden.
- Todesfall:
Bei Tod des Versicherten sind
folgende Unterlagen einzureichen:
- eine amtliche, Alter
und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde;
- ein ausführliches
ärztliches oder amtliches Zeugnis über die
Todesursache;
- der
Original-Versicherungsschein.
Die fälligen Leistungen der
Berufsunfähigkeitsversicherung
werden
in der Regel an die im Versicherungsvertrag
festgelegte bezugsberechtigte Person ausbezahlt.
Sollte für das Bezugsrecht
keine vertragliche Regelung getroffen worden sein,
so gilt die gesetzliche Erbfolge.