Berufsunfähigkeitsversicherung - Vergleich 6

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Änderungen der Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag der Berufsunfähigkeitsversicherung werden entweder zum vereinbarten Auszahlungstermin (Erlebensfall) oder bei Tod (Todesfall) der versicherten Person erbracht.

  1. Erlebensfall:

    Damit die entsprechende Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung an den Versicherungsnehmer ausbezahlt werden kann muß der Original-Versicherungsschein eingereicht werden und eine Bankverbindung angegeben werden.
     

  2. Todesfall:

Bei Tod des Versicherten sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde;
  • ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache;
  • der Original-Versicherungsschein.

Die fälligen Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung werden in der Regel an die im Versicherungsvertrag festgelegte bezugsberechtigte Person ausbezahlt.

Sollte für das Bezugsrecht keine vertragliche Regelung getroffen worden sein, so gilt die gesetzliche Erbfolge.

 

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