|
|
| Wann
leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht |
Keine Leistungen der
Berufsunfähigkeitsversicherung werden
unter anderm erbracht wenn die Berufsunfähigkeit
verursacht ist:
- durch absichtliche
Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall,
absichtliche Selbstverletzung oder versuchte
Selbsttötung.
- durch vorsätzliche
Ausführung oder den strafbaren Versuch eines
Verbrechens oder Vergehens.
- durch innere Unruhen,
wenn der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter
teilgenommen hat.
- unmittelbar oder
mittelbar durch Kriegsereignisse.
Copyright 2000/2001:
INNOSystems GmbH
|
| |
|
|
|
|