Wird der Versicherte während
der Dauer der
Berufsunfähigkeitsversicherung zu mindesten
50% berufsunfähig, so wird die vereinbarte Rente
gezahlt.
Eine Berufsunfähigkeit liegt
vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit,
Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich
nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd
außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere
Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung
und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner
bisherigen Lebensstellung entspricht